Auf die Revision des Klägers wird - unter Zurückweisung der Revision im Übrigen - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. April 2013 - 18 Sa 2045/12 - teilweise aufgehoben.
Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen - das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 20. September 2012 -
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht mit dem 31. März 2012, sondern erst mit dem 28. Juni 2012 geendet hat.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Der Kläger hat 4/5, die Beklagte hat 1/5 der Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen!
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