Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Darmstadt vom 28. Mai 2011 - 8 Ca 121/11 - abgeändert:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
3. Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten im Zusammenhang mit der "außerordentlichen" Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung (
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