Der Rechtsbehelf des Klägers gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Beschwerdeverfahren in dem Beschluss vom 18. Mai 2022 - B
Der erneute Antrag des Klägers, ihm für ein Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Sächsischen Landessozialgerichts vom 2. März 2022 vor dem Bundessozialgericht Prozesskostenhilfe zu gewähren, wird abgelehnt.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
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