Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs zur Festsetzung der Pflegevergütungen
SG Ulm, Urteil vom 27.02.2007 - Aktenzeichen S 1 P 2871/05
DRsp Nr. 2007/21115
Rechtmäßigkeit eines Schiedsspruchs zur Festsetzung der Pflegevergütungen
Die gemäß § 76SGB XI gebildete Schiedsstelle hat bei der Festsetzung der Pflegesätze dieselbe Gestaltungsfreiheit wie die Vertragsparteien und unterliegt denselben gesetzlichen Bindungen. Dabei steht ihr innerhalb dieses Rahmens ein Entscheidungsspielraum mit der Folge einer nur eingeschränkten Überprüfbarkeit zu. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]