Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. Dezember 2013 und die Entscheidung der Schiedsstelle für Vergütungen in der Sozialhilfe im Freistaat Sachsen vom 6. Juli 2011 aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 93 592,50 Euro festgesetzt.
I
Im Streit ist ein Schiedsspruch über die Höhe der Investitionskostenvergütung für die Zeit vom 5.2.2007 bis zum 31.1.2008.
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