LSG Niedersachsen-Bremen - Urteil vom 16.01.2020
L 8 SO 109/18
Normen:
SGB XII § 92a ;
Vorinstanzen:
SG Hannover, vom 27.03.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 4 SO 493/15

Rechtmäßigkeit eines KostenbeitragsbescheidsErmächtigung zum Erlass von Heranziehungsbescheiden

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 16.01.2020 - Aktenzeichen L 8 SO 109/18

DRsp Nr. 2020/2042

Rechtmäßigkeit eines Kostenbeitragsbescheids Ermächtigung zum Erlass von Heranziehungsbescheiden

Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass § 92a SGB XII keine eigenständige Ermächtigung zum Erlass von Heranziehungsbescheiden beinhaltet.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Hannover vom 27. März 2018 geändert und der Kostenbeitragsbescheid der Stadt Burgdorf vom 4. Dezember 2014 (Az.: 50- Fel) in Gestalt des Widerspruchsbescheides der Beklagten vom 19. August 2015 (Az.: 50.05-32-Stau-2/15) insgesamt aufgehoben. Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers für beide Rechtszüge zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB XII § 92a ;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit eines Kostenbeitragsbescheides.