Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 18. November 2020 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 000,00 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit einer Honorarrückforderung, die die Beklagte mit der Begründung festgesetzt hat, dass die klagende Vertragsärztin nicht in freier Praxis tätig gewesen sei.
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