Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 27. März 2013 aufgehoben. Der Rechtsstreit wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 2 500 000 Euro festgesetzt.
I
Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit von Festsetzungen der Vergütung von Sachkosten bei ambulantem Operieren und stationsersetzenden Eingriffen im Krankenhaus als Teilregelungen eines Schiedsspruchs des beklagten erweiterten Bundesschiedsamts für die vertragsärztliche Versorgung.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|