Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 16.12.2021 wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt anlässlich der Rentenanpassung zum 01.07.2020 insbesondere höhere Altersrente, zuletzt noch mindestens in Höhe von monatlich 1.131,24 Euro.
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