Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Ulm vom 05.01.2024 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger begehrt die Aufhebung einer Meldeaufforderung, hilfsweise die Feststellung deren Rechtswidrigkeit, Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld in Höhe von 1.500,00 € sowie die Zuweisung eines anderen Sachbearbeiters.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|