SG Nürnberg, vom 06.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 12 R 1128/15
Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Weitergewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund fehlender Mitwirkung an einer ärztlichen Untersuchung
LSG Bayern, Urteil vom 22.06.2017 - Aktenzeichen L 19 R 550/16
DRsp Nr. 2017/13224
Rechtmäßigkeit einer Ablehnung der Weitergewährung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund fehlender Mitwirkung an einer ärztlichen Untersuchung
Die Pflicht zum Hinweis auf die Folgen einer fehlenden Mitwirkung entfällt ausnahmsweise, wenn der Leistungsträger aufgrund eindeutigen Verhaltens des Betroffenen davon ausgehen durfte, dass sich dieser der Folgen seiner Pflichtverletzung konkret bewusst ist und durch den Hinweis definitiv nicht zur Mitwirkung angehalten werden kann.
1. Nach § 43 Abs. 2SGB VI setzt ein Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung voraus, dass ein Versicherter voll erwerbsgemindert ist, in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit aufzuweisen hat und vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit erfüllt hat; § 43SGB VI erfordert also die Aufklärung des Leistungsvermögens.2. Dabei ist auch für den Fall, dass ein neuer Rentenantrag auf die nahtlose Weitergewährung einer befristeten Rente abzielt, nicht nur ein Vergleich zur bisherigen Situation anzustellen, sondern eine komplette Prüfung der geltenden Voraussetzungen vorzunehmen.
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