1. Die Berufung wird zurückgewiesen. 2. Die Beklagte trägt die Hälfte der notwendigen außergerichtlichen Kosten des Klägers im Vorverfahren. Im Klage- und im Berufungsverfahren sind keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger begehrt weitere Entschädigungsleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung aufgrund von Folgen eines Arbeitsunfalls vom 12. April 2017.
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