Die Berufung des Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 13. Februar 2012 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch für das Berufungsverfahren.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist das Verlangen einer Sicherheit für Leistungen nach dem
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