Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 17. Dezember 2019 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.
Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 121 832,86 Euro festgesetzt.
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Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit eines gegenüber einer Gesellschafterin einer Außengesellschaft bürgerlichen Rechts erlassenen Haftungsbescheids für Beitragsschulden der Gesellschaft.
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