Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Würzburg vom 10.10.2012 wird zurückgewiesen.
II.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
III.Die Revision wird nicht zugelassen.
Streitig ist die Rechtmäßigkeit der Rückforderung einer überzahlten Halbwaisenrente in Höhe von 867,21 EUR.
Der am 1981 geborene Kläger beantragte am 31.07.2006 bei der Beklagten die Gewährung einer Halbwaisenrente aus der Versicherung seiner am 12.01.2005 verstorbenen Mutter M. A ...
Unter Vorlage eines Berufsausbildungsvertrages vom 16.05.2006 gab der Kläger an, ab 01.07.2006 eine Berufsausbildung zum Koch zu beginnen. Der Vertrag benennt als Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses den 01.07.2006 und als Ende der Ausbildung den 30.06.2009. Als Ausbildungsvergütung für das erste Jahr ist ein Betrag von 467,00 EUR angegeben.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|