I. Der Antragsteller wendet sich im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Absenkung des Arbeitslosengeldes (Alg) II mit Wirkung ab 1. Juni bis 31. August 2007 und verlangt die Verpflichtung des Antragsgegners, ihm mit Wirkung ab 6. Juni 2007 höhere Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ohne Berücksichtigung des Einkommens seiner Mutter zu bewilligen.
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