LSG Niedersachsen-Bremen - Beschluss vom 06.09.2007
L 7 AS 472/07 ER
Normen:
SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;
Vorinstanzen:
SG Hildesheim, vom 28.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 33 AS 705/07

Rechtmäßigkeit der Rechtsfolgenbelehrung für eine Absenkung bzw Wegfall des Arbeitslosengeldes II ohne Hinweis auf den Verlust des Krankenversicherungsschutzes

LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 06.09.2007 - Aktenzeichen L 7 AS 472/07 ER

DRsp Nr. 2008/8985

Rechtmäßigkeit der Rechtsfolgenbelehrung für eine Absenkung bzw Wegfall des Arbeitslosengeldes II ohne Hinweis auf den Verlust des Krankenversicherungsschutzes

Eine der Eingliederungsvereinbarung beigefügte Rechtsfolgenbelehrung entspricht nicht den Anforderungen, wenn sie zwar einen Hinweis auf die Leistungsabsenkungen im Fall eines Verstoßes gegen die Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung enthält, ihr jedoch nicht zu entnehmen ist, dass Kranken- und Pflegeversicherungsschutz in den Zeiten entfällt, in denen Alg II-Leistungen nicht bezogen werden. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB II § 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I. Der Antragsteller wendet sich im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Absenkung des Arbeitslosengeldes (Alg) II mit Wirkung ab 1. Juni bis 31. August 2007 und verlangt die Verpflichtung des Antragsgegners, ihm mit Wirkung ab 6. Juni 2007 höhere Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ohne Berücksichtigung des Einkommens seiner Mutter zu bewilligen.