LG Karlsruhe, vom 22.10.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 6 S 10/04
AG Karlsruhe, vom 21.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 2 C 205/03
Rechtmäßigkeit der Neuregelung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes des Bundes und der Länder
BGH, Urteil vom 14.05.2008 - Aktenzeichen IV ZR 256/04
DRsp Nr. 2008/12045
Rechtmäßigkeit der Neuregelung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes des Bundes und der Länder
a) Die Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes von einem endgehaltsbezogenen Gesamtversorgungssystem auf ein auf dem Erwerb von Versorgungspunkten beruhendes Betriebsrentensystem durch den Tarifvertrag Altersversorgung vom 1. März 2002 (ATV) und die Neufassung der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) vom 22. November 2002 (BAnz. Nr. 1 vom 3. Januar 2003) ist als solche mit höherrangigem Recht vereinbar.b) Die Berechnung der bis zum Zeitpunkt der Systemumstellung von den pflichtversicherten Angehörigen rentenferner Jahrgänge erworbenen Rentenanwartschaften und deren Übertragung in das neu geschaffene Betriebsrentensystem in Form so genannter Startgutschriften nach den §§ 32, 33 Abs. 1 ATV, 78, 79 Abs. 1 VBLS i.V. mit § 18 Abs. 2BetrAVG ist im Grundsatz nicht zu beanstanden.c) Die nach der Satzung vorgesehene Regelung, nach der in jedem Jahr der Pflichtversicherung lediglich 2,25% der Vollrente erworben werden, führt jedoch zu einer sachwidrigen, gegen Art. 3 Abs. 1GG verstoßenden Ungleichbehandlung innerhalb der Gruppe der rentenfernen Versicherten und damit zur Unwirksamkeit der sie betreffenden Übergangs- bzw. Besitzstandsregelung.
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