Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 16. Juli 2018 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Der Kläger wendet sich weiterhin gegen die Herabsetzung seines Grades der Behinderung (GdB).
Der Kläger ist im Jahre 1967 geboren, deutscher Staatsbürger und wohnt im Inland. Er ist als Werkzeugmacher, aktuell im Vertrieb, beschäftigt. Er ist verheiratet und hat einen Sohn. Neben der Berufstätigkeit treibt er regelmäßig Sport (Skifahren und Joggen).
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