Das Urteil des Sozialgerichts Dortmund vom 03.11.2010 wird aufgehoben.
Die Sache wird zur Beweiserhebung und Entscheidung an das Sozialgericht Dortmund zurückverwiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Entscheidung des Sozialgerichts Dortmund Vorbehalten.
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