I. Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 23. Januar 2023 wird zurückgewiesen.
II. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1 sind nicht zu übernehmen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
IV. Der Streitwert wird für das Berufungsverfahren auf 29.588,50 € festgesetzt.
Streitig ist zuletzt die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Säumniszuschlägen in Höhe von 29.588,50 € für die Zeit vom 1.1.2012 bis 30.6.2017.
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