Die Revision der Beklagten wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Revisionsverfahrens trägt die Beklagte ein Drittel, der Kläger zwei Drittel.
Der Streitwert wird auf 19 801,25 Euro festgesetzt.
I
Im Streit ist die Höhe von Investitionskosten für die vollstationären Pflegeplätze in einer Einrichtung der Beklagten für die Zeit vom 1.6.2016 bis 31.5.2017.
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