Die Berufung der Beklagten gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Heilbronn vom 11.05.2021 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte hat die außergerichtlichen Kosten des Klägers auch im Berufungsverfahren zu erstatten.
Der Kläger wendet sich gegen die Entziehung der ihm von der Beklagten bewilligten Verletztenrente.
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