LSG Bayern - Urteil vom 19.03.2014
L 12 KA 72/13
Normen:
Ärzte-ZV § 26; SGB V § 95 Abs. 6; SGB V § 95d Abs. 3 S. 4;
Vorinstanzen:
SG Nürnberg, vom 12.06.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 KA 4/13

Rechtmäßigkeit der Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung bei schwierigen privaten Lebensumständen; Beantragung des Ruhens; Maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt für die Zulassungsentziehung

LSG Bayern, Urteil vom 19.03.2014 - Aktenzeichen L 12 KA 72/13

DRsp Nr. 2014/10839

Rechtmäßigkeit der Entziehung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung bei schwierigen privaten Lebensumständen; Beantragung des Ruhens; Maßgeblicher Entscheidungszeitpunkt für die Zulassungsentziehung

Tenor

I.

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 12.06.2013 wird zurückgewiesen.

II.

Die Klägerin trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens, einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2) und 6).

III.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

Ärzte-ZV § 26; SGB V § 95 Abs. 6; SGB V § 95d Abs. 3 S. 4;

Tatbestand

Streitig ist die Entziehung der Zulassung der Klägerin.

Die Klägerin ist praktische Ärztin und nimmt an der vertragsärztlichen Versorgung in A-Stadt teil.