LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 07.03.2007
L 5 KA 3077/06
Normen:
SGB V § 81 Abs. 5 S. 1 ; SGG § 12 Abs. 3 S. 2 § 54 Abs. 2 § 60 ; ZPO § 42 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 24.04.2006 - Vorinstanzaktenzeichen S 11 KA 4434/05

Rechtmäßigkeit der Besetzung des Gerichts bei Disziplinarangelegenheiten gegen Vertragsärzte, Verstoß des Vertragsarztes gegen vertragsärztliche Pflichten bei der Weigerung zur Vorlage angeforderter Patientendokumentationen

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 07.03.2007 - Aktenzeichen L 5 KA 3077/06

DRsp Nr. 2008/16806

Rechtmäßigkeit der Besetzung des Gerichts bei Disziplinarangelegenheiten gegen Vertragsärzte, Verstoß des Vertragsarztes gegen vertragsärztliche Pflichten bei der Weigerung zur Vorlage angeforderter Patientendokumentationen

1. Es verstößt nicht gegen Prinzipien der Unabhängigkeit und richterlichen Neutralität, wenn eine Kammer in Angelegenheiten der Vertragsärzte in einem gegen die Kassenärztliche Vereinigung gerichteten Verfahren mit zwei auf Vorschlag der Kassenärztlichen Vereinigung ernannten Vertragsärzten besetzt ist. 2. Ein Vertragsarzt verstößt gegen vertragsärztliche Pflichten, die Disziplinarmaßnahmen rechtfertigen, wenn er sich zu Unrecht weigert, angeforderte Patientendokumentationen vorzulegen und Falschabrechnungen vornimmt. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB V § 81 Abs. 5 S. 1 ; SGG § Abs. S. 2 § Abs. § ;