Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 14. November 2019 insoweit aufgehoben, als der Bescheid vom 16. März 2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 29. Mai 2017 hinsichtlich der Zeit vom 4. Januar 2013 bis zum 22. März 2017 sowie der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung und nach dem Recht der Arbeitsförderung aufgehoben worden ist. Insoweit wird die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 24. August 2018 zurückgewiesen.
Die Klägerin und die Beklagte tragen je zur Hälfte die Kosten des Rechtsstreits in allen Rechtszügen mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 5000 Euro festgesetzt.
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