Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Darmstadt vom 20. Mai 2015 aufgehoben, soweit es den Bescheid der Beklagten vom 3. Januar 2013 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18. Februar 2013 aufgehoben hat.
Die Klage wird auch insoweit abgewiesen.
II.Die Beteiligten haben einander in beiden Rechtszügen keine Kosten zu erstatten.
III.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|