Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 10.07.2019 -
Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Kündigung.
Die Beklagte ist eine Genossenschaftsbank, die im Schwerpunkt die wirtschaftliche Betreuung und Förderung von Personen in Heilberufen übernimmt sowie deren Organisationen und Einrichtungen betreut. Vor der Umstrukturierung, die im Zusammenhang mit der hier streitigen Kündigung eine Rolle spielt, beschäftigte die Beklagte, soweit hier von Belang
Kundenberater für selbständige Heilberufe,
Kundenberater für angestellte Heilberufe,
Vertriebsassistenten,
Mitarbeiter im Filialservice.
1. 2. 3.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|