LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 02.07.2012
7 Sa 1504/11
Normen:
ZPO § 254;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt/Main, vom 21.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1962/11

Rechtliches Interesse für eine Stufenklage; Auskunft auf Erläuterung von Erwägungen zur Bonuszahlung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 02.07.2012 - Aktenzeichen 7 Sa 1504/11

DRsp Nr. 2012/19450

Rechtliches Interesse für eine Stufenklage; Auskunft auf Erläuterung von Erwägungen zur Bonuszahlung

Die auf der ersten Stufe einer Stufenklage i. S. d. § 254 ZPO erhobene Klage auf Auskunft über die Erwägungen, die der Arbeitgeber hinsichtlich des Bonus´ des Arbeitnehmers angestellt hat, ist unzulässig. Allein aus der unbestimmten Möglichkeit, dass der Arbeitnehmer aus einer erteilten Auskunft Anhaltspunkte zur Bezifferung eines etwaigen Anspruchs erhält, folgt kein rechtlich geschütztes Interesse an einer solchen Auskunft.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 21. September 2011 - Az. 2 Ca 1962/11 - abgeändert.

Die Klage wird hinsichtlich des geltend gemachten Auskunftsanspruch abgewiesen.

Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

ZPO § 254;

Tatbestand:

Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz um einen vom Kläger im Rahmen einer Stufenklage geltend gemachten Auskunftsanspruch.