1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 7. September 2015 -
2. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 27. Mai 2014 -
3. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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