BSG - Urteil vom 21.06.2000
B 4 RA 71/99 R
Normen:
GG Art. 103 Abs. 1 ; SGG § 62, § 63, § 153 Abs. 4 S. 1, § 153 Abs. 4 S. 2;
Fundstellen:
NZS 2001, 55
Vorinstanzen:
LSG Bremen - L 2 RA 27/98 - 12.02.1999,
SG Bremen, vom 28.04.1998 - Vorinstanzaktenzeichen S 14 An 125/96

Rechtliches Gehör durch formloses Anhörungsschreiben

BSG, Urteil vom 21.06.2000 - Aktenzeichen B 4 RA 71/99 R

DRsp Nr. 2000/7847

Rechtliches Gehör durch formloses Anhörungsschreiben

1. Das Gericht kann nicht davon ausgehen, daß alle Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten haben, wenn mit einem formlosem Anhörungsschreiben den Beteiligten rechtliches Gehör gewährt wird aber keine Erwiderung erfolgt. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 103 Abs. 1 ; SGG § 62, § 63, § 153 Abs. 4 S. 1, § 153 Abs. 4 S. 2;

Gründe:

I

Die Klägerin begehrt von der Beklagten die Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit.

Die 1965 geborene Klägerin erlernte von August 1983 bis Februar 1987 den Beruf einer Fleischerei-Fachverkäuferin, den sie bis Dezember 1989 ausübte. Vom 27. September 1990 bis 31. Dezember 1992 bezog sie von der Beklagten eine Rente wegen Berufsunfähigkeit auf Zeit.

Im November 1994 beantragte die Klägerin, ihr erneut eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu gewähren. Nach Einholung eines orthopädischen Gutachtens lehnte die Beklagte den Antrag ab (Bescheid vom 3. Juni 1996, Widerspruchsbescheid vom 26. August 1996).