Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 28.05.2014 -
Die Beklagte trägt die Kosten der Berufung
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über das betriebliche Zutrittsrecht der klagenden Gewerkschaft zum Zwecke der Mitgliederwerbung.
Die Beklagte stellt in ihrem Betrieb mit mehr als 200 Beschäftigten Bauelemente her. Klägerin ist die IG Metall, die im Betrieb durch Arbeitnehmer vertreten ist.
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