1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 5. März 2020 wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Dieses sowie das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
und beschlossen:
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf die Gebührenstufe bis 10.000 € festgesetzt.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|