A. Arbeitgeber und Betriebsrat haben im wesentlichen darüber gestritten, ob der antragstellende Betriebsrat (des Entleihers) ein Mitbestimmungsrecht nach §
Die Beteiligten haben die Betriebsvereinbarung "Arbeitszeit und Überstundenregelung" vom 27. Oktober 1980, die Betriebsvereinbarung "Gleitende Arbeitszeit" vom 27. Oktober 1980 sowie eine "Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeitverkürzung ab 1.4.1989 bzw. 1.4.1990" abgeschlossen.
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