Recht des Kindes auf unbehinderten Umgang mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil - insoweit bedingte Fahrtkosten des Kindes als notwendiger Lebensunterhalt
OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10.10.2002 - Aktenzeichen 12 E 658/00
DRsp Nr. 2007/19767
Recht des Kindes auf unbehinderten Umgang mit dem nicht sorgeberechtigten Elternteil - insoweit bedingte Fahrtkosten des Kindes als notwendiger Lebensunterhalt
»Neben dem - im natürlichen Elternrecht (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) wurzelnden und deshalb auch sozialhilferechtlich relevanten - Recht des nicht sorgeberechtigten Elternteils auf Umgang mit seinem Kind steht das - im Persönlichkeitsrecht (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1GG) verankerte - Recht des Kindes auf unbehinderten Umgang mit diesem Elternteil. Durch die Wahrnehmung dieses Rechts bedingte Fahrtkosten des Kindes rechnen unbeschadet der unterhaltsrechtlichen Lage zu seinem notwendigen Lebensunterhalt.«