Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 1. Kammer - vom 2. April 2014 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Stadt Bremerhaven zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die Beteiligungsrechte der Frauenbeauftragten.
Die Klägerin ist die nach dem Bremischen
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