Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Köln vom 26.11.2018 wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch für das Berufungsverfahren keine Kosten zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt die Berücksichtigung von Zeiten des Besuchs einer Fachschule Ende der 1990er Jahre anstelle der bislang erfolgten Berücksichtigung von Zeiten des Besuchs einer Schule und einer Hochschule bis Ende der 1970er Jahre, letztlich eine höhere Altersrente.
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