Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 07.10.2008 - 7 Ca 2260/04 - teilweise wie folgt abgeändert.
Die im Beschluss des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 28.3.2007 getroffene Zahlungsbestimmung wird dahingehend abgeändert, dass die Klägerin ab 15.11.2008 monatliche Raten in Höhe von 37,50 € zu zahlen hat.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden der Klägerin zu einem Drittel auferlegt.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I. Die Klägerin wendet sich mit ihrem als sofortigen Beschwerde gewerteten Schreiben vom 26.09.2008 gegen die dem Prozesskostenhilfenachprüfungsverfahren mit Beschluss vom 07.10.2008 erfolgte Anordnung von Ratenzahlungen in Höhe von 100,-- € monatlich, für die im Verfahren 7 Ca 2260/04 aus der Staatskasse verauslagten 8,40 € Gerichts- und 927,61 € Rechtsanwaltskosten.
II. Die vom Arbeitsgericht zu Recht als statthafte, sowie form- und fristgerecht gewertete Beschwerde der Klägerin ist nur zum Teil begründet. Sie führt dazu, dass die vom Arbeitsgericht ursprünglich auf 100,-- € angesetzte Rate auf 37,50 € zu reduzieren ist.
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