Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 19. August 2014 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens.
Der Streitwert für das Revisionsverfahren wird auf 45 823,75 Euro festgesetzt.
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Streitig ist eine restliche Arzneimittelvergütung aus dem Jahre 2009.
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