SG Marburg - Urteil vom 12.03.2008
S 12 KA 495/07
Normen:
GG Art. 20 Abs. 3 ; SGB V § 135 Abs. 2 ;

Qualitätssicherungsvereinbarung in der vertragsärztlichen Versorgung, Zulassung eines Vertragsarztes zu einem Kolloquium zum Erwerb der Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung angiographischer Leistungen

SG Marburg, Urteil vom 12.03.2008 - Aktenzeichen S 12 KA 495/07

DRsp Nr. 2008/17193

Qualitätssicherungsvereinbarung in der vertragsärztlichen Versorgung, Zulassung eines Vertragsarztes zu einem Kolloquium zum Erwerb der Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung angiographischer Leistungen

Einem Vertragsarzt, der umfangreiche Vorkehrungen getroffen hat, um die ihm nach altem Recht zugestandene erneute Teilnahme an einem Kolloquium zu ermöglichen, ist die erneute Zulassung im Rahmen eines schutzwürdigen Vertrauens erneut zu erteilen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

GG Art. 20 Abs. 3 ; SGB V § 135 Abs. 2 ;