Die Parteien streiten um die Verpflichtung der Beklagten, ein der Klägerin erteiltes Zeugnis zu berichtigen.
Die beiden Beklagten betreiben in der Rechtsform der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) unter dem Namen "M.u.W. H." eine häusliche Alten- und Krankenpflege.
Die Klägerin war in der Zeit vom 01.12.1996 bis zum 28.02.1997 bei den Beklagten als Krankenschwester tätig.
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