LSG Baden-Württemberg - Urteil vom 24.05.1995
L 5 Ka 2440/94
Normen:
EBM-Ä; GG Art. 12 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1 ; SGB V § 83 Abs. 3 § 85 Abs. 4 S. 5 ;
Vorinstanzen:
SG Reutlingen, vom 09.11.1994 - Vorinstanzaktenzeichen S 1 Ka 1519/94

Punktwerte für Laborleistungen in der vertragsärztlichen Versorgung

LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24.05.1995 - Aktenzeichen L 5 Ka 2440/94

DRsp Nr. 2006/25423

Punktwerte für Laborleistungen in der vertragsärztlichen Versorgung

1. Durch Honorarverteilungsregelungen darf das durch den EBM festgelegte wertmäßige Verhältnis der einzelnen abrechenbaren Leistungen zueinander grundsätzlich nicht korrigiert werden. Die Vergütung für z.B. ganze Arztgruppen darf nur in besonderen Ausnahmefällen insgesamt anders festgelegt werden, wobei dabei das Gebot der Verteilungsgerechtigkeit sehr genau zu beachten ist. 2. Bei der Vergütung von Laborleistungen ist zwischen solchen, bei denen der Ausführende Leistungsspektrum und -umfang nicht im wesentlichen selbst bestimmen kann, und solchen, bei denen er im wesentlichen hierzu in der Lage ist, zu unterscheiden. Eine betragsmäßige Abstufung von 0,5 Pf je Punkt ist für die erforderliche Differenzierung völlig unzureichend. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette: