I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Potsdam vom 05. März 2019, Aktenzeichen -
Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin eine Entschädigung gemäß §
II. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen
III. Von den Kosten des Rechtstreits haben die Klägerin 74 % und das beklagte Land 26 % zu tragen.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
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