Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Berücksichtigung von Zeiten der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz (AVTI) der Deutschen Demokratischen Republik aufgrund eines fiktiven Anspruchs auf Einbeziehung in die Zusatzversorgung.
I. Die Beschwerdeführerin ist Rechtsnachfolgerin des am 28. Juni 2006 verstorbenen Versicherten.
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