1. Auf die Berufung des Beklagten wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Bamberg vom 24.07.2019, Az.:
2. Die Klage wird abgewiesen.
3. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien stritten ursprünglich darüber, ob dem Kläger im Zeitraum November 2017 bis März 2018 Tariflohn zu zahlen ist (
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