GG Art. 12 Abs. 1 S. 2 ; SGB V § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
BSGE 76, 53
DRsp VII(700)49c
NJW 1996, 2448
NZS 1996, 33
SozR 3-2500 § 106 Nr. 26
Vorinstanzen:
SG Stuttgart, vom 01.09.1993
Prüfung der Wirtschaftlichkeit ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen nach Durchschnittswerten
BSG, Urteil vom 15.03.1995 - Aktenzeichen 6 RKa 37/93
DRsp Nr. 1996/19833
Prüfung der Wirtschaftlichkeit ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen nach Durchschnittswerten
Einer Verkürzung der arztbezogenen Prüfung der Wirtschaftlichkeit ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen nach Durchschnittswerten auf eine ausschließlich statistische Untersuchung steht vor allem die Eigenart des Prüfgegenstandes entgegen. Sie kann letztlich nur nach medizinisch-ärztlichen Gesichtspunkten beurteilt werden (Fortführung von BSG vom 9.3.1994 - 6 RKa 18/92 = BSGE 74, 70 = SozR 3-2500 § 106 Nr. 23). [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
GG Art. 12 Abs. 1 S. 2 ; SGB V § 106 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 ;
Gründe:
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