Das Urteil des Oberlandesgerichts Celle vom 4. November 2008 -
Damit wird der Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 25. Juni 2009 -
Im Übrigen wird die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.
3Das Land Niedersachsen hat dem Beschwerdeführer drei Viertel seiner notwendigen Auslagen zu erstatten.
I.
Die Verfassungsbeschwerde betrifft gerichtliche Entscheidungen über einen von dem Beschwerdeführer geltend gemachten staatshaftungsrechtlichen Anspruch.
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