LSG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 24.06.2014
L 20 SO 388/13
Normen:
SGB XII § 53 Abs. 1 S. 1; SGB XII § 54 Abs. 1; SGB IX § 55; Eingliederungshilfe-Verordnung (EinglHVO) v. 27.05.1964 § 8; SGB IX § 33; Eingliederungshilfe-Verordnung (EinglHVO) v. 27.05.1964 § 9 Abs. 1 Nr. 11; Eingliederungshilfe-Verordnung (EinglHVO) v. 27.05.1964 § 9 Abs. 2; SGB XII § 19 Abs. 3; SGB XII § 10 Abs. 1 Nr. 2; SGB IX § 4 Abs. 1; SGB XII § 9 Abs. 2;
Vorinstanzen:
SG Köln, vom 03.07.2013 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 SO 394/12

Prüfung der Notwendigkeit einer Beihilfe zur Beschaffung eines behindertengerechten KFZ oder eines behindertengerecht umbaufähigen KFZ als Eingliederungshilfe zur Befriedigung des Mobilitätsbedürfnisses einer jungen schwerstbehinderten FrauSinn und Zweck der Eingliederungshilfe

LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.06.2014 - Aktenzeichen L 20 SO 388/13

DRsp Nr. 2014/13010

Prüfung der Notwendigkeit einer Beihilfe zur Beschaffung eines behindertengerechten KFZ oder eines behindertengerecht umbaufähigen KFZ als Eingliederungshilfe zur Befriedigung des Mobilitätsbedürfnisses einer jungen schwerstbehinderten Frau Sinn und Zweck der Eingliederungshilfe

1. Bei der Integration behinderter Menschen in die Gesellschaft müssen gesellschaftliche Kontakte in ausreichendem Maße gewährleistet werden. Vergleichsmaßstab sind dabei gleichaltrige, nicht behinderte und nicht sozialhilfebedürftige Personen. Behinderte Menschen müssen sich grundsätzlich nicht mit der Eingliederung in ihr häusliches Umfeld begnügen. 2. Die Notwendigkeit einer begehrten Hilfe richtet sich allein nach den angemessenen Wünschen des behinderten Menschen mit Blick auf die Ziele der Eingliederungshilfe (individueller und personenzentrierter Maßstab) und nicht nach einer am Leitbild der Teilhabe am Arbeitsleben orientierten Nutzungsintensität. Als Korrektiv gegenüber ausufernden Wünschen des Betroffenen dient hier die Notwendigkeit der Angemessenheit der Wünsche im Hinblick auf eine Eingliederung in die Gesellschaft entsprechend den im Einzelfall bestehenden Möglichkeiten und verständigen Teilhabebedürfnissen.