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Streitig ist die Gewährung von Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit (EU), hilfsweise wegen Berufsunfähigkeit (BU).
Der 1941 geborene Kläger ist italienischer Staatsangehöriger. Er hat in seiner süditalienischen Heimat die Schule nur kurz besucht und keinen Beruf erlernt. Seit 1962 lebt er in der Bundesrepublik Deutschland. Hier war er ab 1963 bei verschiedenen Unternehmen als Arbeiter beschäftigt, von Februar 1987 bis September 1989 bei der Firma K. GmbH, F.
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