Die Beschwerde des Antragsgegners und Beschwerdeführers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 05. September 2011 wird zurückgewiesen. Der Antragsgegner und Beschwerdeführer trägt auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 21.515,68 Euro festgesetzt.
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