I. Die Parteien streiten über einen Auskunftsanspruch und vorab über die Zulässigkeit des Rechtswegs.
Der beklagte Rechtsanwalt ließ im Namen seines Mandanten, eines Wirtschaftsverbands, in einer überregionalen Tageszeitung eine Stellenanzeige veröffentlichen. Das Anforderungsprofil für den/die gesuchte(n) Volljurist/in enthielt ua. die Angabe: "Alter bis 35 Jahre". Der am 30. Juni 1952 geborene Kläger bewarb sich vergeblich. Er will den Wirtschaftsverband auf Schadensersatz, hilfsweise angemessene Entschädigung in Anspruch nehmen und begehrt zu diesem Zweck vom Beklagten Auskunft über die Identität des Verbands.
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